© Brigitte und Günter Falk, 2012 bis 2024
“Hundeführerschein”
Sie haben Ihren “Hundeführerschein”? Herzlichen Glückwunsch dazu! Nicht jeder Hundehalter ist
verpflichtet dies Prüfungen abzulegen (§3 Absatz 6 Satz 1 NHundG). Bei jahrelanger Hundeerfahrung
ist es Ihnen freigestellt. Möchten Sie trotzdem diese Prüfung ablegen, so wenden Sie sich an eine
Hundeschule um alles Weitere zu besprechen.
Als Züchter sollte, bzw. muss dieser jedoch vorliegen. So wurde gepaukt und geübt und die
Prüfungen erfolgreich abgelegt.
Die Bescheinigung über die bestandene theoretische und praktische Sachkundeprüfung
(gemäß §3 NHundG) liegt vor.
1
) https://www.hunderegister-nds.de
²) http://www.versicherung-check.net/hundehaftpflichtversicherung-pflicht.html
“Züchter - Fortbildung”
Als Züchterin ist es für mich selbstverständlich mich weiter zu bilden. Drei Sternchen zeigen Ihnen, dass ich bereits an drei
Züchterseminaren erfolgreich teilgenommen habe:
“Andrologie & Zuchtplanung”
“Gynäkologie und Bedeckung der Hündin”
“Trächtigkeit und Geburt der Hündin”
Wenn Sie über die Inhalte der Zuchtseminare genaueres wissen möchten, dann melden Sie sich doch einfach! Sie dürfen
mich auch gerne anrufen, oder mir eine e-Mail schicken!
Schauen Sie des öfteren auf unsere Seite.
NEUES / TERMINE
Berner Sennen vom Kastanienhof